4.1.2021 An die verantwortliche Person für Datenverarbeitungsvereinbarungen
In dem über Weihnachten veröffentlichten Entwurf des Handels- und Kooperationsabkommens EU-UK wird eine zusätzliche Phase vereinbart, in der das Vereinigte Königreich im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten als EU-Mitgliedsstaat behandelt wird.
Bei Nextway werden wir unsere Niederlassung im Vereinigten Königreich nicht als Unterauftragsverarbeiter wiedereinsetzen bis entsprechende Entscheidungen bezüglich des Vereinigten Königreichs von der Europäischen Kommission verabschiedet wurden.
Dies hat alles keine Auswirkungen für unsere Kunden mit Sitz im Vereinigten Königreich, da das Vereinigte Königreich bereits beschlossen hat, dass die Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Vereinigten Königreich in die EU wie Übermittlungen innerhalb des Vereinigten Königreichs behandelt werden.
Schauen Sie sich unsere Liste der Unterauftragsverarbeiter an